Dienstleistungen

Anfangs wurden den Kooperationspartnern vor allem portfolioerweiternde Leistungen angeboten. Diese reichten von der reinen Erstellung des Impressums samt Disclaimer bis hin zur Beratung des Endkunden in diversen rechtlichen Fragen. Daneben werden auch jetzt noch regelmäßig Mandate vermittelt, in denen ein Agenturkunde eine Abmahnung erhalten hat und hierfür rechtlichen Beistand benötigt, denn nicht jeder Kunde hat in der Vergangenheit in den Bereich Prävention investiert.


 

Die Zurverfügungstellung von solchen präventiven Standardpaketen wird auch weiterhin eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder der Kanzlei bleiben. In vielen Gesprächen kam jedoch immer wieder der Wunsch auf, auch selber rechtlich beraten zu werden. Durch den täglichen Kontakt zu Agenturen erfolgte eine immer weitergehende Beratung in diversen Fragen, die speziell für Agenturen relevant sind. Die Hilfestellungen reichen dabei inzwischen von der Einzelfallberatung (rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden, eigene spezielle Projekte etc.) bis hin zur Erstellung von Vertragswerken für die Agentur. Besonders Standardverträge, wie der Webdesignvertrag, können wegen der Vielzahl von Abnehmern günstig erworben werden. Viel wichtiger als der Preis dürfte aber die Qualität der Verträge sein, denn neben der juristischen Arbeit nahmen immer auch verschiedene Agenturen Einfluss auf die Erstellung solcher Verträge. Die Kombination beider Sichtweisen führt zu einem umfassenden Regelwerk, welches den jeweiligen Webdesigner optimal absichert, ohne aber den Kunden abzuschrecken.